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BGH, 02.11.1951 - 4 StR 443/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 11.10.1937 - 3 D 425/37
Zum Begriffe der Unzucht mit Tieren.
Auszug aus BGH, 02.11.1951 - 4 StR 443/51
Ist er jedoch davon ausgegangen, das Einverständnis eines seinem ganzen Wesen nach durchaus unentwickelten Mädchens schliesse eine Beleidigung aus, so stünde dieser Irrtum seiner Bestrafung wegen Beleidigung nicht entgegen (RGSt 71, 350).
- BGH, 06.04.1954 - 5 StR 80/54
Rechtsmittel
Der Gesetzgeber hat dadurch, daß er die gesetzlichen Vertreter zur Stellung des Strafantrags berufen hat, zum Ausdruck gebracht, daß sie über die Ehre ihrer noch nicht 18 Jahre alten Pflegebefehlenen zu wachen haben, weil diesen in der Regel das volle Verständnis für das Wesen der Geschlechtsehre mangelt (so BGH 4 StR 443/51 vom 2.11.1951; 4 StR 731/53 vom 28.1.1954).Sollte die Prüfung ergeben, daß Erika P. zur Tatzeit einer beachtlichen Einwilligung in eine ihre Geschlechtsehre verletzende Handlung nicht fähig war, würde auch eine etwaige Bescholtenheit für die Frage, ob sie beleidigt werden konnte, ohne Bedeutung sein (BGH 4 StR 443/51 vom 2.11.1951; RGSt 75, 182).
- BGH, 28.01.1954 - 4 StR 731/53
Rechtsmittel
Ein Mädchen in diesem Alter hat im allgemeinen nicht die erforderliche Einsicht in das Wesen und die Bedeutung der weiblichen Geschlechtsehre, um wirksam auf sie zu verzichten und einem gegen sie gerichteten Angriff das Merkmal der Rechtswidrigkeit zu nehmen (u.a. BGH 4 StR 443/51 vom 2. November 1951). - BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
Rechtsmittel
Derartige ungewöhnliche Umstände sind aber hier nicht dargetan (vgl RGSt 60, 34 [36]; 71, 349; BGHSt 1, 71 ff; BGH 4 StR 443/51 vom 2. November 1951; 4 StR 731/53 vom 28. Januar 1954). - BGH, 03.06.1954 - 4 StR 20/54
Rechtsmittel
Bedeutung der weiblichen Geschlechtsehre hatte (BGH 4 StR 443/51 vom 2. November 1951; 3 StR 713/52 vom 12. November 1953; 4 StR 731/53 vom 28. Januar 1954; vgl4 StR 438/53 vom 12. November 1953; 4 StR 780/53 vom 8. April 1954 zu § 174 Nr. 1 StGB; RG HRR 1938, 777; RGSt 75, 179).